Vergangenheitsbewältigung durch Strafprozesse? Fritz Bauer und der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963 - 1965)
Thema
In den 1950er und 1960er Jahren waren die Gerichtsverfahren gegen NS-Verbrecher ein zentrales Medium für die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Theoretisch war der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963 – 1965) als ein solcher politischer Akt auf die Feststellung einer politischen Schuld gerichtet. Dies hätte eine historische Gesamtdarstellung der Geschehnisse in Auschwitz-Birkenau, also eine Darstellung des Holocausts im Zusammenhang mit den deutschen Gesellschaftsstrukturen im Dritten Reich, vorausgesetzt.1 Tatsächlich aber wurden die bundesdeutschen NS-Prozesse im Rahmen der deutschen Strafprozessordnung geführt.2 Es handelte sich beim ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess praktisch also um einen juristischen Akt. Dieser war auf die Feststellung der persönlichen Schuld gerichtet.
Ziel des Projektes
Die SuS3 des Oberstufen-Profilkurses Geschichte am Gymnasium Heide-Ost lernen verstehen, dass eine Vergangenheitsbewältigung der NS-Vernichtungspolitik durch Strafprozesse allein nicht zu bewerkstelligen war, sondern bis heute eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Sie werden erkennen, dass das deutsche Strafrecht nicht darauf ausgelegt war, einen "systematischen, staatlich betriebenen, bürokratisch organisierten Massenmord"4 zu verfolgen, da die Basis des deutschen Rechts der Subjektivismus ist. Dieser findet seinen Niederschlag in den Grundbegriffen Mord und Totschlag (Motiv), Täter und Gehilfe (Tat) sowie Schuld. Die SuS werden sich mit den praktischen Folgen des subjektiv angelegten deutschen Rechts für den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess auseinandersetzen. Überdies werden sie befähigt, das Spannungsverhältnis zwischen dem Art. 25 GG (Völkerrecht5 ist Bestandteil des Bundesrechts) und dem Art. 103 (2) GG (Verbot rückwirkender Strafgesetze) zu diskutieren.6 Die Arbeitsergebnisse werden in Form eines Buches der Öffentlichkeit kostenlos zu Verfügung gestellt.
Durchführung und Zeitrahmen
Das Projekt startete im Herbst 2016. Zur Vertiefung der Recherchen hat der Geschichtskurs zwei Fahrten durchgeführt. Im Mai 2017 sind die SuS eine Woche nach Krakau und Auschwitz-Birkenau gereist. Zentral waren Recherchearbeiten im Archiv, das sich im ehemaligen Stammlager (Auschwitz I) befindet. Dort haben die SuS über die Personen Informationen erarbeitet, die später dann im Frankfurter Prozess auf der Anklagebank saßen. Im Herbst 2017 hat der Kurs während einer Workshop-Woche in Frankfurt am Main, mit Unterstützung des Fritz-Bauer-Instituts, die Geschichte des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses und die Bedeutung, die Fritz Bauer für das Zustandekommen dieses Verfahrens hatte, eingehend studiert. Der Zeitrahmen für das Projekt umfasste etwa ein Kalenderjahr7.
1 Dazu eingehend Pendas, Devin O.: Der Auschwitz Prozess. Völkermord vor Gericht. München 2013, S. 307 ff.
2 Ebd., S. 57.
3 Schülerinnen und Schüler
4 Ebd.
5 Zum Beispiel wurde der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess nach dem Völkerrecht geführt.
6 Grabitz, Helge: Die Verfolgung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und Österreich. In: Steininger, Rolf (Hrsg.): Der Umgang mit dem Holocaust. Europa - USA - Israel. 2. Auflage. Wien, Köln, Weimar, Böhlau 1994, S. 198 ff., besonders S. 203.
7 Abzüglich der Ferien